AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Geltung und Vertragsabschlüsse


1. Geltung und Bedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen von Safetyparking24 – Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Safetyparking24 nicht an, es sei denn, Safetyparking24 hätte ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Safetyparking24 in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2. Angebote und Vertragsschluss
Die Angebote von Safetyparking24 sind freibleibend. Verträge kommen erst zustande, wenn Safetyparking24 die Buchungsanfrage des Kunden bestätigt. Das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages zwischen Safetyparking24 und dem Kunden setzt voraus, dass der Kunde mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden ist. Mitarbeiter und sonstige Vertreter von Safetyparking24 haben nicht das Recht und die Befugnis, mündliche Vereinbarungen außerhalb eines schriftlichen Vertrages zu treffen, es sei denn, Sie verfügen über eine gesetzliche Vertretungsbefugnis.


§ 2 Mietvertrag, Valet-Service
1. Safetyparking24 bietet Passagieren am Flughafen Frankfurt am Main die Möglichkeit, Ihre Fahrzeuge auf einem von Safetyparking24 verwalteten kostenpflichtigen Parkplatz abzustellen und den von Safetyparking24 organisierten Shuttle-Service zum Frankfurter Flughafen hin und zurück kostenlos zu nutzen und einen Valet-Service wo der Kunde sein Fahrzeug am Flughafen abgeben kann und das Fahrzeug. von unserem Fahrer auf unseren Parkplätzen geparkt wird. Safetyparking24 sorgt dafür, dass der Kunde pünktlich zur angekündigten Abflugzeit zum Flughafen gebracht wird. Die Pünktlichkeit der Ankunft am Flughafen ist jedoch nicht Gegenstand des Vertrags. Daher übernimmt Safetyparking24 keine Haft
2. und für die pünktliche Beförderung der Kunden zum Frankfurter Flughafen. Eine Haftung für Gepäckschäden bei der Inanspruchnahme des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
2. Nimmt Safetyparking24 die Parkplatzreservierungsanfrage an, kommt ein Mietverhältnis zwischen dem Kunden und Safetyparking24 zustande. Bewachung oder Verwahrung sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Safetyparking24 kümmert sich nicht um die vom Kunden eingebrachten Sachen und übernimmt keine besonderen Obhutspflichten.
3. Safetyparking24 ist verpflichtet, den Kunden reservierte Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht, es sei denn, es handelt sich um eine Langzeitmiete, so erhält der Kunde einen bestimmten Stellplatz.
4. Holt der Kunde das Fahrzeug 3 Tage nach Ende der Mietzeit nicht ab, verlängert sich der Mietvertrag grundsätzlich nicht auf unbestimmte Zeit (BGB § 545 Fiktivausschluss). In diesem Fall zahlt Safetyparking24 für den Zeitraum bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine tägliche Gebühr von 40 Euro. Die übrigen Anforderungen von Safetyparking24 bleiben unverändert. Safetyparking24 ist insbesondere berechtigt, das Fahrzeug nach Ende der Mietzeit auf Kosten des Kunden vom Safetyparking24 Gelände zu entfernen bzw. entfernen zu lassen.
5. Safetyparking24 kann die Herausgabe des abgestellten Fahrzeugs an den Kunden aufgrund fehlender Begleichung des Rechnungspreises verweigern.
6. Valet-Service: Ein Mitarbeiter von Safetyparking24 betritt das Fahrzeug des Kunden am vereinbarten Standort des Flughafenterminals und bringt es zum vereinbarten Standort auf dem Firmengelände oder vom Firmengelände zum Flughafen. Voraussetzung hierfür ist, dass das geparkte Fahrzeug verkehrssicher ist, über eine Haftpflichtversicherung, ein amtliches Nummernschild und eine gültige Prüfplakette verfügt. Andernfalls ist Safetyparking24 berechtigt, die Annahme des Fahrzeugs zu verweigern und der Kunde ist zur Zahlung des vereinbarten Entgelts verpflichtet. Es wird außerdem empfohlen, einen Ersatzautoschlüssel mitzuführen.
Für eine Verlängerung von bis zu 24 Stunden vor An-/Abreise wird eine Parkgebühr von 10 Euro pro Verlängerungstag erhoben.
Bei einer Verlängerung von weniger als 24 Stunden vor An-/Abreise kostet das Parken 10 Euro pro zusätzlichen Tag. Hinzu kommt eine Pauschalgebühr von 40 Euro.

Wenn das Fahrzeug vor dem angegebenen reservierten Rückgabedatum zurückgegeben wird, erheben wir eine Pauschalgebühr von 20 Euro für Personal- und Logistikkosten. Bei Zuspätkommen am Abgabe Tag von mehr als  2 Stunden kann der Service abgelehnt oder später angenommen werden gegen eine erneute Annahmegebühr von 20 € einmalig  (Safetyparking24 behält sich vor, die Annahme abzulehnen). 

Die Parkplätze befinden sich in der Eichenstraße 57 b, 65933 Frankfurt am Main (Frankfurt-Griesheim).
Safetyparking24 behält sich vor, das Fahrzeug vorübergehend am Flughafen zwischenzuparken und anschließend auf einem unserer Parkplätze zu parken. Das Fahrzeug kann daher bis zu maximal 50 km gefahren werden. Der Fahrzeugbesitzer muss über einen ausreichenden Tankinhalt im Fahrzeug verfügen, andernfalls wird Safetyparking24 in Höhe von 10 Euro tanken und 20 € Tankservice – insgesamt 30 € 

Bei der Buchung zusätzlicher Dienstleistungen wie Innen-/Außenwäsche oder Autowartung können zusätzliche Kilometer anfallen.
Fahrzeuge mit mehr als 5m Länge gelten als Fahrzeuge mit Überlänge- Aufpreis 20 Euro, max Höhe 2,10m.
Für Fahrzeuge, die bereits verschmutzt sind und den zusätzlichen Service der Außenwäsche buchen, übernimmt Safetyparking24 keine Haftung für anschließende sichtbare Schäden aufgrund der Außenreinigung.
Safetyparking24 haftet nicht für Schäden, die an Fahrzeugen entstehen, die nach Einbruch der Dunkelheit abgegeben werden.
Safetyparking24 übernimmt keine Haftung für Schäden an Reifen (ausgenommen sind Felgen) oder Windschutzscheiben, die durch Steinschläge entstanden sind.


§ 3 Verhalten auf dem Betriebsgelände
1. Auf dem Betriebsgelände Safetyparking24 gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Der Kunde hat stets die Verkehrszeichen zu beachten und den Anweisungen von Safetyparking24, den Mitarbeitern von Safetyparking24 sowie deren Stellvertretern und Beauftragten Folge zu leisten. Jeder Kunde und seine Begleitpersonen haben sich so zu verhalten, dass Sie Dritte nicht gefährden und schädigen. Fahrzeuge können nur auf gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass andere Fahrzeuge nicht behindert werden, insbesondere im Hinblick auf ein barrierefreies Ein- und Ausparken in angrenzende Parkplätze. Erhält ein Kunde von Safetyparking24 einen bestimmten Stellplatz, so ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem ihm zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Safetyparking24 ist berechtigt, im Außenbereich abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.
2. Dem Kunden ist es auf dem Gelände von Safetyparking24 nicht gestattet, Fahrzeugreparaturen durchzuführen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlmittel, Kraftstoff oder Öl zu entleeren, Müll, Gegenstände aller Art (insbesondere Verbrauchsmaterialien, brennbare Gegenstände) wegzuwerfen (Benzintanks, Reifen, Fahrräder usw.), testen von Motoren und parken von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Motoren. Verschmutzungen, die durch den Kunden oder seine Begleitpersonen verursacht werden, sind vom Kunden unverzüglich und ordnungsgemäß zu beseitigen. Unterlässt der Kunde dies, ist Safetyparking24 berechtigt, die Verschmutzung auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen; In diesen Fällen besteht kein Recht des Kunden, dies selbst vorzunehmen.
3. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Safetyparking24 zu anderen Zwecken als dem Abstellen und Abholen des Fahrzeugs, dem Be- und Entladen sowie dem Warten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Bei unmittelbarer Gefahr ist Safetyparking24 berechtigt, das Fahrzeug vom Betriebsgelände zu entfernen.
4. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügt und das Fahrzeug bis zum Verlassen des Frankfurter Parkplatzes über den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Ein Führerschein und ein Fahrzeugpapier sind auf Verlangen von Safetyparking24, seinen Mitarbeitern oder Vertretern vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht, ist Safetyparking24 berechtigt, die Vorlage eines Nachweises über den entsprechenden Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorgenannten Unterlagen ganz oder teilweise nicht übermittelt, ist Safetyparking24 berechtigt, die Vertragserfüllung zu verweigern; In diesen Fällen besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz wegen Fahrlässigkeit.


§ 4 Shuttle-Service
1. Zusammen mit der Anmietung eines Stellplatzes am Hauptsitz von Safetyparking24, bietet Safetyparking24 dem Kunden einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände von Safetyparking24 zum Flughafen Frankfurt am Main hin und zurück ohne zusätzliche Kosten an. Kunden müssen zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort eintreffen. Verzögerungen führen zur Annullierung des Shuttle-Service.
2. Das Gepäck des Kunden und seiner Begleitpersonen wird bis zu der für die kostenlose Beförderung durch Charter- und Linienfluggesellschaften angegebenen Menge und Gewicht kostenfrei befördert. Zur Beförderung von Übergepäck ist Safetyparking24 nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung verpflichtet. Sondergepäck muss bei der Buchung angemeldet werden.
3. Die Parkdienstleistung erfolgt in der Regel individuell im Zusammenhang mit der Abfahrt und Landung des Kunden. Safetyparking24 behält sich jedoch das Recht vor, im Einzelfall angemessene Verzögerungen (in der Regel bis zu 30 Minuten) zuzulassen. Kurzfristige Änderungen der Abflug- und Landezeiten sind mit dem Kunden abzustimmen. Wir weisen darauf hin, dass Safetyparking24 dem Kunden zunächst schriftlich bestätigen muss, ob der Valet-Service auch dann erbracht werden kann, wenn sich die Abflug- und Landezeit ändert.
4. Die Abholung erfolgt im Terminal, wo sich ein Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. Abflüge von Terminal 1 B5 und Terminal 2 E8.
5. Die Abfahrts- und Landezeit muss in der Reservierungsanfrage des Kunden angegeben werden.
6. Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände erfolgt in der Regel schnell. Nach der Landung und Abholung des Gepäcks muss der Kunde Safetyparking24 telefonisch informieren.
7. Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist Safetyparking24 berechtigt, die Beförderung wegen Fahrlässigkeit oder Schlechtleistung zu verweigern, mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen des Kunden.
8. Safetyparking24 bietet auf Anfrage Kindersitze an, wenn der Kunde dies und die Anzahl in der Reservierungsanfrage angibt und Safetyparking24 nach Erhalt der Reservierung die entsprechende Reservierung bestätigt.


§ 5 Kfz-Dienstleistungen
1. Bei Safetyparking24 können Kunden, die einen Stellplatz auf dem Betriebsgelände von Safetyparking24 mieten, gegen eine Gebühr die Fahrzeug- und Scheibenreparaturdienste für geparkte Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Entsprechende Reservierungswünsche des Kunden können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der Einstellzeit erfolgt.
2. Vom Kunden bestellte Kfz-Dienstleistungen werden durchgeführt, während das Fahrzeug des Kunden abgestellt ist. Der Kunde muss daher den Fahrzeugschlüssel rechtzeitig übergeben.


§ 6 Hotelanfragen
Safetyparking24 bietet Kunden, die einen Parkplatz auf dem Safetyparking24 Betriebsgelände mieten, die Möglichkeit, auf Wunsch Anfragen zu Übernachtungsmöglichkeiten an Safetyparking24 zu richten. Gleichzeitig übernimmt Safetyparking24 keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, weder im Hinblick auf Vermittlungspflichten noch Beherbergungsverträge. Sämtliche Vertragsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Hotel.


§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Der Kunde ist verpflichtet, Safetyparking24 die vereinbarten Preise zu zahlen.
2. Bei den von Safetyparking24 ausgewiesenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise.
3. Für die von Safetyparking24 angebotenen Parkdienstleistungen gelten die Tagespreise des jeweils bekannt gegebenen Kalendertages, auch wenn der Kunde an den entsprechenden Kalendertagen die von Safetyparking24 angebotenen Parkdienstleistungen nur vorübergehend in Anspruch nimmt.
4. Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn des Konfigurationszeitraums vorgelegt und sind vom Kunden sofort und ohne Abzug in Euro zu zahlen.
5. Nimmt der Kunde die vereinbarten Safetyparking24-Leistungen nicht an, ist er dennoch verpflichtet, Safetyparking24 das vereinbarte Entgelt zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6. Der Kunde kann nicht mit Gegenansprüchen von Safetyparking24 aufrechnen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Safetyparking24 anerkannt.


§ 8 Rücktritt
1. Dem Kunden steht ein Rücktrittsrecht unter folgenden Voraussetzungen zu:
2. Der Kunde kann den Vertrag jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten Mietzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail kündigen. Erfolgt die Stornierung bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten Mietzeit, ist die Stornierung für den Kunden kostenfrei. Erfolgt die Stornierung später, hat der Kunde als Entschädigung die vereinbarte Vergütung in voller Höhe an Safetyparking24 zu zahlen. 

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Safetyparking24 kein Schaden oder ein geringerer Schaden als die geforderte Stornogebühr entstanden ist. Der Höchstbetrag der Entschädigung ist der vereinbarte Zahlungsbetrag.
3. Die gesetzlichen Kündigungs- und Kündigungsrechte der Parteien bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 9 Haftung
1. Safetyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Ersatz von Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Safetyparking24 sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Safetyparking24 beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von Safetyparking24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
2. Safetyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Safetyparking24 schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von Safetyparking24 auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; Dies gilt auch für die gesetzliche Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die verschuldensunabhängige Haftung und Ansprüche des Kunden, die vor Vertragsschluss entstanden sind.
4. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung von Safetyparking24 ausgeschlossen. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Safetyparking24 nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet. Dabei liegt es in der Verantwortung des Kunden, vor Übergabe des Fahrzeugs an Safetyparking24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu dokumentieren (mit Foto o.ä.).

5. Der Kunde haftet unabhängig vom Verschulden für alle Schäden, die durch technische Mängel des von ihm oder einem von ihm beauftragten Dritten auf den Betriebsgelände von Safetyparking24 gebrachten Fahrzeugs entstehen.
6. Der Kunde stellt bereits jetzt seine Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus dem Anspruch aus seiner Haftung dar. 7. Safetyparking24 haftet auch nicht für Brände oder Diebstahl von Fahrzeugen während der vereinbarten Parkzeit.
8. Safetyparking24 haftet in keinem Fall für Unfälle, die durch den Fahrer oder Kunden verursacht werden und Sach- und/oder Personenschäden auf dem Parkplatz verursachen.
9. Das Abstellen des Fahrzeugs auf einem der von Safetyparking24 zur Verfügung gestellten Parkplätze obliegt ausschließlich dem Kunden.
10. Safetyparking24 haftet nicht für die Waren im Fahrzeug, auch nicht im Valet-Service.
11. Für Schäden, die durch den Hol- und Bringservice vom Flughafen Frankfurt (Parkplatz) entstehen, ist die Schadensregulierung ausschließlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzers zu agieren.
12. Normalerweise wird der Valet-Service individuell nach den Abfahrts- und Ankunftszeiten des Kunden angeboten. Safetyparking24 behält sich jedoch das Recht vor, im Einzelfall angemessene Verzögerungen (in der Regel bis zu 30 Minuten) zuzulassen. Kurzfristige Änderungen der Abflug- und Landezeiten sind mit dem Kunden abzustimmen. Wir weisen darauf hin, dass Safetyparking24 dem Kunden zunächst schriftlich bestätigen muss, ob die Parkleistung auch dann erbracht werden kann, wenn sich die Abflug- und Landezeit ändert.
13. Der Check-in erfolgt im Terminal, wo sich ein Check-in-Schalter für den Flug des Kunden befindet. Terminal 1 B5 Ausgänge und Terminal 2 E8


§ 10 Datenerhebung
1. Die Nutzung Ihrer Daten für eigene Werbezwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen.
2. Sie können dieser Nutzung jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den allgemeinen Widerspruchssätzen entstehen.
3. Datenschutzerklärung zur Verwendung von Facebook-Plugins (Like-Button)
4. Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie hier.


§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.